Dienstag, 19. März 2024

Gesetze und Regelungen der Feuerwehr

Feuerwehrdienstvorschriften

fwdvNicht selten kommt es im Einsatzfall zu Extremsituationen, in denen es oftmals sehr hektisch zugeht. Deshalb gibt es die Feuerwehrdienstvorschriften. Diese regeln die Tätigkeiten der Feuerwehr in Deutschland. Sie sind als Richtlinien und Anleitungen zu verstehen. Sie dienen dazu, einen einheitlichen Standard der Hilfeleistung zu definieren und ermöglichen den geordneten Einsatz taktischer Einheiten der Feuerwehr.

Die bekanntesten Feuerwehrdienstvorschriften sind hier aufgelistet:

  • FwDV 1 - Grundtätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz
  • FwDV 2 - Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren
  • FwDV 3 - Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz
  • FwDV 7 - Atemschutz
  • FwDV 8 - Tauchen
  • FwDV 10 - tragbare Leitern
  • FwDV 500 - Einheiten im ABC-Einsatz
  • DV 100 - Führungssystem
  • DV 810.3 - Sprechfunkdienst

Diese können hier heruntergeladen werden.

 

Brand- und Katastrophenschutzgesetz des Landes Rheinland-Pfalz

Die Feuerwehr betreffende Gesetzgebung liegt in Deutschland in den Händen der Bundesländer. Das Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG), wie es in Rheinland-Pfalz heißt, ist ein Feuerwehrgesetz und definiert den Begriff der Feuerwehr, sowie deren Aufbau und Aufgaben.  Zudem werden auch die Aufgaben der Träger einer Feuerwehr beschrieben. Meist sind die Gemeinden für die Aufstellung und Unterhaltung einer Feuerwehr zuständig. Den Kreisen ist oft die Unterhaltung einer Leitstelle übertragen. Darüber hinaus sind auch Vorschriften zu Ausbildungseinrichtungen (Landesfeuerwehrschule), zur Aufsicht über die und zur Führung der Feuerwehren enthalten. Es wird außerdem geregelt, wann eine Freiwillige Feuerwehr oder eine Berufsfeuerwehr aufzustellen ist. Ferner gibt es Regelungen zum Rechtsverhältnis der Feuerwehrleute. Normalerweise dürfen die Gemeinden Details in Satzungen regeln. Bestimmte Ausgestaltungen der Gesetze können auch von übergeordneten Dienststellen durch Verwaltungsvorschriften oder Rechtsverordnungen geregelt werden.

In einigen Ländern (z. B. Bremen, Sachsen) ist der gesamte Komplex der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes in einem Gesetz geregelt. In der Mehrzahl der Länder wurden hier aber einzelne Gesetze erlassen.

Das LBKG Rheinland-Pfalz finden Sie hier.

 

Feuerwehrverordnung

Die Feuerwehrverordnung ist eine speziell auf die Feuerwehren in Rheinland-Pfalz zugeschnittene Regelung. Sie bestimmt die Organisation und die Ausbildung der Feuerwehren. Desweiteren gibt Sie Informationen über die Bestellung von Führungskräften und die Aufstellung von Jugendgruppen. Somit ergänzen sich das Brand- und Katastrophenschutzgesetz sowie die Feuerwehrverordnung des Landes Rheinland-Pfalz optimal.

Die FwVo lässt sich hier finden.

Kontakt

Feuerwehr Rieschweiler-Mühlbach

Im Hechtloch 32
66509 Rieschweiler-Mühlbach

Telefon 06336/5455 (Gerätehaus, nicht dauerhaft besetzt)