Die Feuerwehr betreffende Gesetzgebung liegt in Deutschland in den Händen der Bundesländer. Das Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG), wie es in Rheinland-Pfalz heißt, ist ein Feuerwehrgesetz und definiert den Begriff der Feuerwehr, sowie deren Aufbau und Aufgaben. Zudem werden auch die Aufgaben der Träger einer Feuerwehr beschrieben. Meist sind die Gemeinden für die Aufstellung und Unterhaltung einer Feuerwehr zuständig. Den Kreisen ist oft die Unterhaltung einer Leitstelle übertragen. Darüber hinaus sind auch Vorschriften zu Ausbildungseinrichtungen (Landesfeuerwehrschule), zur Aufsicht über die und zur Führung der Feuerwehren enthalten. Es wird außerdem geregelt, wann eine Freiwillige Feuerwehr oder eine Berufsfeuerwehr aufzustellen ist. Ferner gibt es Regelungen zum Rechtsverhältnis der Feuerwehrleute. Normalerweise dürfen die Gemeinden Details in Satzungen regeln. Bestimmte Ausgestaltungen der Gesetze können auch von übergeordneten Dienststellen durch Verwaltungsvorschriften oder Rechtsverordnungen geregelt werden.
In einigen Ländern (z. B. Bremen, Sachsen) ist der gesamte Komplex der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes in einem Gesetz geregelt. In der Mehrzahl der Länder wurden hier aber einzelne Gesetze erlassen.
Das LBKG Rheinland-Pfalz finden Sie hier.
Feuerwehrverordnung
Die Feuerwehrverordnung ist eine speziell auf die Feuerwehren in Rheinland-Pfalz zugeschnittene Regelung. Sie bestimmt die Organisation und die Ausbildung der Feuerwehren. Desweiteren gibt Sie Informationen über die Bestellung von Führungskräften und die Aufstellung von Jugendgruppen. Somit ergänzen sich das Brand- und Katastrophenschutzgesetz sowie die Feuerwehrverordnung des Landes Rheinland-Pfalz optimal.
Die FwVo lässt sich hier finden.