Alljährlich zum Jahreswechsel müssen Feuerwehren, Rettungsdienste und die Polizei besonderes häufig Hilfe leisten, sei es bei Bränden oder Verletzungen, oft ausgelöst durch unsachgemäßen und leichtsinnigen Umgang mit Feuerwerkskörpern. Damit es auch in diesem Jahr ein „unfallfreies Silvester“ wird, beachten Sie bitte folgende Hinweise Ihrer Feuerwehr.
Hinweis zur EU-Richtlinie:
Der Feuerwerkstyp „Verbundfeuerwerk“ ist auf europäischer Ebene definiert und die Prüfkriterien für diesen Feuerwerkstyp sind europaweit genormt. Die BAM-Identifikationsnummer ist nicht mehr verpflichtender Bestandteil der Kennzeichnung von geprüftem Feuerwerk.
Millionen von Feuerwerkskörpern werden auch dieses Silvester wieder angezündet, um das neue Jahr zu begrüßen. Und die müssen aus Sicherheitsgründen geprüft sein, bevor sie zu Silvester in den Verkauf kommen, und zwar in ganz Europa. Denn: seit 2009 regelt die EU-Richtlinie zum Inverkehrbringen pyrotechnischer Gegenstände die einheitliche Prüfung und Kennzeichnung von Feuerwerk.
Geprüftes Feuerwerk erkennen Sie an der Registriernummer und dem CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle. Die BAM-Identifikationsnummer, die im vergangenen Jahr noch verpflichtend in der Gebrauchsanweisung angegeben werden musste und somit Bestandteil der Kennzeichnung war, ist nun nicht mehr erforderlich. Die Hersteller entscheiden, ob sie die BAM-Identifikationsnummer aufdrucken oder nicht.
Allgemeiner Hinweis:
Der Gebrauch von Feuerwerkskörpern der Klasse F2 ist nur am letzten (31.12. ab 0:00 Uhr) und am ersten (01.01. bis 24:00 Uhr) Tag des Jahres erlaubt. Sie dürfen an diesen zwei Tagen nur von Personen verwendet (abgebrannt) werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände (Feuerwerkskörper) in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist verboten. Wo das „Böllern“ erlaubt ist, sollte grundsätzlich ein Sicherheitsabstand zu Gebäuden, Bäumen und Autos eingehalten werden. Beachten Sie örtliche Regelungen.
Böller und Raketen sind typische Silvester-Krachmacher. Sie dürfen in acht Metern Entfernung noch eine Lautstärke von bis zu 120 Dezibel erreichen. Der gleiche Wert gilt für Knallbonbons, allerdings gemessen in einem Meter Abstand. Diese Höchstwerte sind gesetzlich vorgeschrieben und sollen dem Gehörschutz dienen.
Die Feuerwehr rät:
Für ein sicheres Silvestervergnügen nur Feuerwerkskörper zu kaufen, die mir einem CE-Zeichen versehen sind und von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung getestet und zugelassen sind – im Gegensatz zu ungeprüften und häufig gefährlichen Billigprodukten. Nicht geprüfte Feuerwerkskörper, illegal eingeführt oder auch selbst gebastelt, stellen eine besondere Gefahr dar und sollten nicht verwendet werden. Bitte beachten Sie die Hinweise auf den Verpackungen.
Kategorien der Feuerwerkskörper
Feuerwerkskörper werden in zwei Kategorien eingeteilt. Knallkörper mit dem Kürzel F2 (oder der alten, noch bis 2017 gültigen Bezeichnung P II) dürfen nur von Personen ab 18 Jahren und nur zu Silvester angezündet werden. Feuerwerkskörper der Kategorie F1 dürfen ganzjährig und von Personen ab 12 Jahre abgebrannt werden.
Feuerwerkskörper der Klasse F1 (alt P I)
Kinder und Jugendliche dürfen nur Feuerwerkskörper der Klasse F1 unter Aufsicht abbrennen. z.B. Bengalisches Feuer, Wunderkerzen, Tischfeuerwerk. Tischfeuerwerk nur auf feuerfesten Unterlagen und nicht in der Nähe von leicht entzündbaren Materialien abbrennen. Feuerwerkskörper dieser Klasse dürfen ganzjährig verwendet werden. Kauf und Verwendung ist nur Personen gestattet die das 12. Lebensjahr vollendet haben. Aufdruck auf den Verpackungen beachten.
Feuerwerkskörper der Klasse F2 (alt P II)
Pyrotechnik-Artikel der Klasse F2 dürfen auf keinen Fall an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren verkauft und auch nicht von Ihnen verwendet (abgebrannt) werden. Hierzu zählen praktisch alle Sortimente, die in verschlossenen Plastikverpackungen angeboten werden. Aufdruck auf den Verpackungen beachten.
Damit Sie alle einen guten Start ins neue Jahr haben, beachten Sie bitte folgende Hinweise Ihrer Feuerwehr:
- Lesen Sie die Gebrauchsanweisungen der Hersteller genau durch und beachten Sie diese Anweisungen.
- Verwenden Sie nur geprüftes Feuerwerk.
- Weisen Sie Kinder auf die Gefahren beim hantieren mit Feuerwerkskörpern hin. Achten Sie auf die Einhaltung der Altersvorschriften.
- Halten Sie Fenster und Türen zur Jahreswende geschlossen, damit keine Raketen in Ihre Wohnung fliegen können.
- Halten Sie Ihren Balkon oder Terrasse frei von brennbaren Gegenständen!
- Feuerwerkskörper getrennt von Zündhölzern oder Feuerzeugen aufbewahren.
- Beim Hantieren mit Feuerwerk nie den gesamten Vorrat in einer Tüte oder einem Karton bereithalten.
- Feuerwerk nur im Freien mit ausreichendem Abstand zu Menschen, Tieren und Gebäuden abbrennen.
- Pyrotechnische Gegenstände nicht in Türen, Fenstern, auf Balkonen oder Dächer werfen.
- Starten Sie Raketen nur senkrecht aus standsicheren Gegenständen, z.B. aus Flaschen in einer Getränkekiste, oder aus eingegrabenen Rohren.
- Wenn Feuerwerkskörper nicht zünden oder versagen, nicht nachkontrollieren oder nachzünden, sondern mit Wasser übergießen, um ein unkontrolliertes Zünden zu verhindern.
- Lassen Sie Wunderkerzen von ihren Kindern nur im Freien und unter Aufsicht abbrennen.
- Für Entstehungsbrände z. B. einen gefüllten Wassereimer ober Feuerlöscher bereithalten.
Achtung:
Brandverletzungen sofort mit handwarmen Wasser (15-20 C°) max. 10 Minuten kühlen.