Mit dem Stichtag zum 01.05.2017 ist landesweit in Rheinland-Pfalz eine Funkrufnamenreform im Bereich der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes durchgeführt worden. Das neue Konzept wurde in Zusammenarbeit des "Ministerium des Innern und für Sport (MdI)", der "Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD)" und der "Autorisierten Stelle für Digitalfunk im Bereich BOS (AS RP)" erstellt. Begründet wird das Konzept durch die notwendige Anpassung aufgrund der überarbeiteten Fahrzeugnormen und der Umstellung auf Digitalfunk im Bereich Brand- und Katastrophenschutz. Zudem wurde das neue Konzept so aufgestellt, dass es eine gewisse Struktur im Hinblick auf den taktischen EInsatzwert der einzelnen Fahrzeuge gibt.
Im Zuge dieser Reform wurden auch die Funkrufnamen aller Löscheinheiten in der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben angepasst. Grundlegende Änderungen der Funkrufnamen bestehen zum Einen in der Ersetzung des Ortsnamen durch den Namen der Verbandsgemeinde bzw. einer Abkürung des Verbandsgemeindenamen und zum Anderen in der Ergänzung von Standortkennziffern, sowie der Anpassung der Fahrzeugkennziffern.
Beispiel:
- alter Funkrufname: Florian Rieschweiler 45
- neuer Funkrufname: Florian Tha-Wa 20/43-01
-> Änderung von "Rieschweiler" (Ortsname) in "Tha-Wa" (Abkürzung der Verbandsgemeinde); Ergänzung der Standortkennziffer "20" (Nummer der Wache in der Verbandsgemeinde); Änderung der Fahrzeugkennziffer von "45" in "43" (neue Vorgabe im Funkrufnamenkonzept)
Das neue Funkrufnamenkonzept des Landes Rheinland-Pfalz kann hier heruntergeladen werden.